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Zwangsvollstreckungen

Mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger den zahlungsunwilligen Schuldner doch noch zur Zahlung zwingen. Des Öfteren werden Zwangsvollstreckungen jedoch dazu genutzt, Druck auszuüben und Zahlungen auch aus dem geschützten unpfändbaren Einkommen des Schuldners zu erlangen.

 

Für die Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger einen Titel. Dies können sein

  • Vollstreckungsbescheid
  • Notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung
  • Gerichtsurteil
  • Rechtskräftige Zahlungsaufforderungen von Behörden

    Mit diesem Titel können verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden

  • Sach- / Mobiliarpfändung
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Lohnpfändung
  • Kontenpfändung
  • Forderungspfändung
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