Home

Wir über uns

Unsere Leistungen

Verbraucherinsolvenzverfahren

Kontakt

Infothek

Impressum

 

Wir über uns

Mehr als 7% aller Haushalte in Deutschland sind überschuldet. D.h. das Einkommen reicht nach Abzug der Zahlungen an die Gläubiger nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt (Miete, Heizung, Strom, Haushaltsgeld, ...) sicherzustellen.

Dies ist ein ständig wachsendes Problemfeld ...

Seit 1999 bietet die neue Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit, dass sich auch Privatpersonen von ihren Verbindlichkeiten befreien können (Restschuldbefreiung).

Um jedoch eine Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen zu können, benötigen Sie die Hilfe einer öffentlich anerkannten geeigneten Stelle, die eine entsprechende Bescheinigung ausstellen darf.

Wir als geeignete Stelle haben die größtmögliche Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Mitarbeiter waren bereits vor in Kraft treten der neuen InsO in der Schuldnerberatung tätig und haben seit 1999 zahlreiche Schuldnerinnen und Schuldner beraten, außergerichtliche Einigungen erzielt bzw. Anträge beim Insolvenzgericht gestellt.

Unsere Beratungsstelle ist unabhängig, d.h. sie ist nur den Interessen der Betroffenen verpflichtet und erhält keine Zuwendungen von Geldinstituten oder Verwaltung, wie z.B. Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbände.