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Sach- / Mobiliarpfändung

Der Gerichtsvollzieher besucht Sie (in der Regel) unangemeldet zu Haus. Sollte er Sie nicht antreffen, hinterlässt er eine Mitteilung. Bitte nicht ignorieren, sondern den Kontakt suchen und einen Termin vereinbaren. Ansonsten kann der Gerichtsvollzieher weitere Schritte einleiten und letztendlich die Tür aufbrechen lassen. Dies sollten Sie vermeiden!

Beim Besuch des Gerichtsvollziehers versucht er, wertvolle Gegenstände im Haushalt zu pfänden. Aber keine Angst in einem normalen Haushalt sind keine Gegenstände pfändbar, dies gilt auch für Ihren Farbfernseher, DVD-Player oder PC, sofern es sich nicht um absolut neue und hochwertige Ausstattung handelt (z.B. Designerfernseher im Wert von mehreren Tausend Euro).

Auch Ihr Auto, dass Sie zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen ist nicht pfändbar. Auch hier gilt nur wenn das Fahrzeug neuwertig ist, kann eine so genannte Austauschpfändung vorgenommen werden, d.h. das wertvolle Fahrzeug wird verwertet und Sie erhalten Geld zurück, um sich ein kleines, günstiges Fahrzeug zuzulegen. Sollte das Auto noch nicht abbezahlt sein, so hat der Gläubiger noch einen Eigentumsvorbehalt und es kann nicht durch den Gerichtsvollzieher für einen anderen Gläubiger gepfändet werden.

Sollte Ihr(e) Partner(in) wertvolle verwertbare Gegenstände besitzen, so sollten Sie dem Gerichtsvollzieher deutlich machen, dass diese Gegenstände nicht Ihnen, dem Schuldner, sondern dem Partner gehören, z.B. durch Quittungen, die auf den der entsprechende Name ausgestellt sind. Ist dies nicht möglich, sollte im Voraus eine Inventarliste mit Angabe des entsprechenden Eigentümers erstellt werden.

Bei seinem Besuch wird der Gerichtsvollzieher Fragen stellen, sowohl der Schuldner selbst und schon gar nicht der anwesende Partner sind nicht zur Auskunft verpflichtet, also brauchen Sie auf die Fragen nach Arbeitgeber, Kontoverbindung etc. auch nicht zu antworten, es sei denn der Gerichtsvollzieher hat auch noch den Auftrag zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung