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Unsere Leistungen

Schwerpunkt unserer Dienstleistung ist die Verbraucherinsolvenzberatung, d.h. wir helfen Privatpersonen beim Weg zur Restschuldbefreiung.

Aber nicht nur Verbraucher erhalten bei uns Unterstützung, auch ehemals oder auch noch Selbständige können von unseren umfassenden Kenntnissen profitieren.

Im Einzelnen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Erstberatung
      ...findet in der Regel bei Ihnen als Hausbesuch statt (d.h. notwendige Unterlagen können nicht vergessen werden). Bei Erwerbstätigen vereinbaren wir auch gerne Termine am Abend oder am Wochenende. Wir beurteilen Ihre finanzielle Situation und Ihre Möglichkeiten eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Weiterhin informieren wir Sie umfassend über den Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahren.

Außergerichtlicher Einigungsversuch

      …führen wir für Sie durch. Weitere Informationen dazu unter Verbraucherinsolvenzverfahren. Stimmen alle Gläubiger zu und erfüllen Sie die Vereinbarung, sind die Verbindlichkeiten getilgt. Scheitern unsere Bemühungen, so haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen und so die Restschuldbefreiung zu erreichen. Wir sind vom Land Nordrhein-Westfalen ermächtigt die zwingend notwendige Bescheinigung nach § 305 InsO auszustellen.
    Antragstellung

      …ist aufgrund des umfangreichen Formularkatalogs sehr komplex. Profitieren Sie hier von unseren Erfahrungen. Wir erstellen für Sie den Formularsatz und erläutern Ihnen die einzelnen Anlagen.

Wir vermitteln keine Kredite und führen auch keine Schuldenzusammenfassung durch.

Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung geben wir Ihnen jedoch viele wertvolle Tipps beim Bezug von Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld, -hilfe, etc.), bei der Regelung von Unterhaltsverpflichtungen, über notwendige und überflüssige Versicherungen, beim Umgang mit Geldinstituten und, und, und …