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Forderungspfändung

Auch weitere Vermögenswerte sind grundsätzlich pfändbar. Dazu gehört u. a. das Guthaben auf Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen u. ä.

Erfährt der Gläubiger von der Existenz solcher Verträge, z.B. aus der Eidesstattlichen Versicherung, so kann er diese Forderung, die Sie gegen eine Person oder Unternehmen haben, durch einen gerichtlichen Beschluss pfänden lassen. Diese Werte sind in der Regel nicht geschützt und würden in voller Höhe dem Gläubiger ausgezahlt werden. Dazu gehören auch Verträge, die über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitsgebers angespart werden.

Insofern ist es immer ratsam, sich um seine Verbindlichkeiten zu kümmern bevor man versucht neues Vermögen anzusparen. Bestehende Verträge könnten u. a. für Vergleichsverhandlungen mit der Gläubigergesamtheit genutzt werden, bevor ein einzelner Gläubiger alleine pfändet und als einziger profitiert.