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Schwerpunktmäßig bieten wir unsere Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen an. Aber auch Interessenten aus anderen Bundesländern können sich gerne an uns wenden.

Wir sind von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt, eine Bescheinigung nach § 305 InsO über das Scheitern einer Außergerichtlichen Einigung auszustellen. Diese ist Voraussetzung, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden kann.

Erreichen können Sie uns

info@insolvenzberatung-tecklenburg.de

oder

       Insolvenzberatungsstelle Tecklenburg

  Büro Tecklenburg                                                       Büro Lingen

  Ralf Krons                                                                      Michael Grundke
  Röwekamp 21                                                               Resedaweg 31
  49545 Tecklenburg                                                     49811 Lingen

   Tel.: (05481) 38 98 60                                                  Tel.: (0591) 915 32 61