Kontakt
Schwerpunktmäßig bieten wir unsere Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen an. Aber auch Interessenten aus anderen Bundesländern können sich gerne an uns wenden.
Wir sind von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt, eine Bescheinigung nach § 305 InsO über das Scheitern einer Außergerichtlichen Einigung auszustellen. Diese ist Voraussetzung, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden kann.
Erreichen können Sie uns info@insolvenzberatung-tecklenburg.de
oder Insolvenzberatungsstelle Tecklenburg
Büro Tecklenburg Büro Lingen
Ralf Krons Michael Grundke Röwekamp 21 Resedaweg 31 49545 Tecklenburg 49811 Lingen
Tel.: (05481) 38 98 60 Tel.: (0591) 915 32 61
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